1. Präambel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen der Firma Werk.Schätzend. Diese unterteilen sich in zwei Geltungsbereiche, die gesondert behandelt werden. Es folgen nun die detaillierten Bedingungen für die Vertragsbeziehungen im Geltungsbereich Onlineshop zwischen dem Unternehmen Werk.Schätzend als Verkäufer und seinen Kunden. Anschließend folgen die Bedingungen für die Vertragsbeziehungen im Geltungsbereich Dienstleistung zwischen der Firma Werk.Schätzend als Auftragnehmerin (im Folgenden: Texterin) und ihren Auftraggebern.
2. Geltungsbereich Onlineshop
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Werk.Schätzend, die von Privatkunden getätigt werden. Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.1. Angebote und Leistungsbeschreibung
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites von Werk.Schätzend haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
2.2. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
2.2.1. Der Kunde kann Produkte aus dem Sortiment von Werk.Schätzend unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
2.2.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
2.2.3. Werk.Schätzend schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Diese kann der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Werk.Schätzend eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Werk.Schätzend das bestellte Produkt innerhalb von 3 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 3 Tagen mit einer zweiten E-Mail, einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder einer Zusendung der Rechnung bestätigt hat.
2.2.4. Sollte Werk.Schätzend eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei Werk.Schätzend eingegangen ist, tritt Werk.Schätzend vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und Werk.Schätzend keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Werk.Schätzend ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
2.3. Preise und Versandkosten
2.3.1. Alle Preise, die auf der Website von Werk.Schätzend angegeben sind, sind Nettopreise, die frei von der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden.
2.3.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
2.4. Lieferung, Warenverfügbarkeit
2.4.1 Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
2.4.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann Werk.Schätzend vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
2.4.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil Werk.Schätzend mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann Werk.Schätzend vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Werk.Schätzend den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird Werk.Schätzend dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2.4.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen in bestimmte Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
2.5. Zahlung
2.5.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
2.5.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
2.5.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2.5.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
2.5.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Werk.Schätzend nicht aus.
2.5.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Werk.Schätzend anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
2.6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren Eigentum von Werk.Schätzend.
2.7. Nutzungsrechte und Urheberrechte
2.7.1. Das Urheberrecht gilt für alle angefertigten Texte und Konzepte (im Folgenden: Arbeiten) von Werk.Schätzend. Somit fallen alle Arbeiten unter das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wird die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes dennoch.
2.7.2. Eine Veränderung der Arbeiten darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin nicht vorgenommen werden – weder im Original noch in der Reproduktion. Unzulässig ist jede Nachahmung, auch die Nachahmung von Teilen. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, ist die Texterin berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese Vertragsstrafe beläuft sich auf das Fünffache des Verkaufspreises je Nutzungsverstoß.
2.7.3. Von Werk.Schätzend werden die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte an den Kunden übertragen. Übertragen wird in jedem Fall nur das einfache Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
2.8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
2.8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.8.2. Eine Garantie besteht bei den von Werk.Schätzend gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
2.9. Haftung
Für eine Haftung von Werk.Schätzend auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
2.9.1. Werk.Schätzend haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2.9.2. Ferner haftet Werk.Schätzend für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Werk.Schätzend jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Werk.Schätzend haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
2.9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2.9.4. Soweit die Haftung von Werk.Schätzend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
2.10. Speicherung des Vertragstextes
2.10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an Werk.Schätzend ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
2.10.2. Werk.Schätzend sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
3. Geltungsbereich Dienstleistung
Die Annahme eines Angebots oder die mündliche/schriftliche Auftragserteilung bedeutet die Anerkennung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Texterin geschlossen werden.
- Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
3.1. Nutzungsrechte und Urheberrechte
- Das Urheberrecht gilt für alle angefertigten Texte und Konzepte (im Folgenden: Arbeiten) der Texterin. Somit fallen alle Arbeiten unter das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wird die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes dennoch.
- Eine Veränderung der Arbeiten darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin nicht vorgenommen werden – weder im Original noch in der Reproduktion. Unzulässig ist jede Nachahmung, auch die Nachahmung von Teilen. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, ist die Texterin berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese Vertragsstrafe beträgt 80% der vereinbarten Vergütung je Nutzungsverstoß.
- Von der Texterin werden die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen. Übertragen wird in jedem Fall nur das einfache Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Nutzung der Arbeiten ist nur für die vereinbarte Nutzungsart und die Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang möglich. Um die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben zu dürfen, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin und Auftraggeber. Erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
- Werden Vervielfältigungsstücke der Arbeiten erstellt, hat die Texterin das Recht, darauf zu bestehen, auf den jeweiligen Stücken als Urheberin genannt zu werden. Wird das Recht auf Namensnennung verletzt, ist die Texterin zum Schadensersatz berechtigt.
- Bringt der Auftraggeber Ideen oder Vorschläge ein, oder arbeitet er auf andere Weise an der Erstellung der Arbeiten mit, so bleibt die Höhe der Vergütung davon unbeeinflusst.
3.2. Vergütung
- Jegliche Anfertigung von Arbeiten, sowie darüber hinausgehende Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Außer für den Fall, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden Probetexte vom Auftraggeber angefordert, so wird die Vergütung im Einzelfall vereinbart.
- Die Texterin bietet die Arbeiten und die Einräumung der Nutzungsrechte als einheitliche Leistung an. Die Vergütung orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, an der Honorartabelle des Texterverbandes. Die Vergütung für die Nutzungsrechte entfällt allerdings, wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden.
- Bei den Vergütungen handelt es sich um Nettobeträge. Mit der Vergütung ist auch die Einräumung der Nutzungsrechte abgegolten, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
- Beläuft sich die Nutzung der Arbeiten auf einen größeren Umfang, als ursprünglich vereinbart, so hat die Texterin das Recht, die Differenz zwischen der ursprünglich gezahlten und der höheren Vergütung, in Rechnung zu stellen. Schadensersatzansprüche, die hierüber hinausgehen, bleiben davon unberührt.
3.3. Abnahme und Zahlungsfälligkeit
- Die vereinbarte Vergütung wird mit Abnahme bzw. Vollendung fällig.
- Als Abnahme gilt eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers in Textform, die Bezahlung der Vergütung oder die Verwendung der Arbeiten.
- Als abgenommen gelten die Arbeiten auch, wenn die Texterin dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
- Spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ist die Vergütung, abzüglich geleisteter Vorschüsse, zur Zahlung fällig.
- Bei einer Abnahme der bestellten Arbeiten in Teilen, ist eine Teilvergütung von 50% der Gesamtvergütung bei der ersten Abnahme zu zahlen. Bei Auftragserteilung ist die Texterin berechtigt bis zu 30% der Gesamtvergütung als Vorschuss zu verlangen.
- Der Vorschuss wird innerhalb von 12 Tagen nach Vorschussrechnungsdatum beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.
3.4. Vorzeitige Vertragsbeendigung
- Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Arbeiten den Vertrag jederzeit kündigen.
- Kündigt der Auftraggeber, ist der Texterin eine Ausfallvergütung zu zahlen. Die Höhe der Ausfallvergütung richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Fertigstellung der Arbeiten, beträgt aber mindestens 50 % der jeweils vereinbarten Vergütung.
3.5. Sonderleistungen
- Werden Fremdleistungen zur Auftragserfüllung benötigt, so ist die Texterin berechtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (Kursmaterialien, Grafik, Druck, u. Ä.). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht für die Texterin.
- Werden im Einzelfall Fremdleistungen in Auftrag gegeben und im Namen und auf Rechnung der Texterin abgeschlossen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Texterin von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die das Innenverhältnis betreffen und sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Insbesondere zählt hierzu die Übernahme der Kosten.
- Die Änderung oder Bearbeitung von bereits bestehenden Entwürfen, Texten und Slogans gelten als Sonderleistungen und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Hierüber wird der Auftraggeber vorab in Kenntnis gesetzt.
- Werden Reisen unternommen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, für welche Kosten und Spesen anfallen, so sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
3.6. Eigentumsvorbehalt
- Die Eigentumsrechte der Arbeiten liegen bei der Texterin. Es werden lediglich Nutzungsrechte für alle Arbeiten eingeräumt.
- Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
3.7. Überwachung der Erstellung und Produktion, Korrekturen und Belegmuster
- Die Texterin trägt keine Verantwortung für die Überwachung der Produktion. Dies ist nicht die Zuständigkeit der Texterin.
- Bevor eine Vervielfältigung der Arbeiten stattfindet, sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Texterin erhält von allen Arbeiten, die vervielfältigt wurden, vier einwandfreie Exemplare. In Sonderfällen und nach gesonderter Absprache auch mehr oder weniger. Diese Exemplare dürfen von der Texterin zur Eigenwerbung genutzt und verwendet werden und zum Beispiel auf der Homepage als Referenz angegeben werden.
3.8. Haftung
- Zur sorgfältigen Ausführung des Auftrags verpflichtet sich die Texterin. Die Texterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für entstandene Schäden.
- Eventuelle Erfüllungsgehilfen werden von der Texterin sorgfältig ausgesucht und angeleitet. Die Texterin haftet darüber hinaus für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, bei denen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung oder Vorsatz der Erfüllungsgehilfen zutrifft.
- Eine Haftung der Texterin für die Zulässigkeit im marken- oder wettbewerbsrechtlichen Sinne und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten ist ausgeschlossen.
- Werden der Texterin Filme, Vorlagen, usw. überlassen, so haftet die Texterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für entstandene Schäden.
- Die Auftragnehmer von Fremdleistungen, die die Texterin gegebenenfalls in Auftrag gibt, zählen nicht als Erfüllungsgehilfen der Texterin.
- Alle Texte werden vor der Veröffentlichung von der Texterin an den Auftraggeber übergeben, damit dieser die sachliche und formale Richtigkeit prüfen und genehmigen kann. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, geht die Haftung für die formelle und sachliche Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
- Die Texterin ist frei von jeder Haftung für vom Auftraggeber freigegebene Leistungen.
- Die Texterin haftet nicht für etwaige Tipp-, Rechtschreib-, oder Satzfehler. Die Verantwortung des Lektorats der jeweiligen Arbeiten liegt – außer es wird individuell etwas anderes vereinbart – beim Auftraggeber. Das Risiko einer möglichen Druckfreigabe und der jeweiligen Veröffentlichung trägt der Auftraggeber.
- Eine rechtliche Prüfung der Texte durch die Texterin erfolgt nicht. Die Haftung der Texterin für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder die rechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten ist ausgeschlossen. Die Texterin haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Arbeiten.
- Innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit, sind offensichtliche Mängel und Beanstandungen schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Andere Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Vorsatz der Texterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sind hiervon ausgenommen. Für diese Ansprüche gelten die Verjährungsfristen des Gesetzes.
- Eine Haftung der Texterin für Schäden, die bei dem Auftraggeber infolge jeglicher Nutzung der Arbeiten auftreten, ist ausgeschlossen.
3.9. Vorlagen und Freiheit in der Gestaltung
- Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind Reklamationen ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Mehrkosten zu tragen für, von ihm gewünschte, Änderungen an Konzepten und Texten nach der Freigabe. Für bereits begonnene Arbeiten behält die Texterin den Vergütungsanspruch.
- Wird die Durchführung eines Auftrags aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist die Texterin berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Besteht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, so kann die Texterin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Werden der Texterin Vorlagen zur Verwendung überlassen, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und die urheberrechtlichen und erforderlichen Nutzungsrechte hat. Ist der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung, nicht zur Verwendung berechtigt, so ist die Texterin vom Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen Dritter freigestellt.
4. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Texterin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.